Hausrat- und Kunstsachverständiger

Präzise Expertise für wertvolles Inventar

„Was ist eigentlich ein Hausrat- und Kunstsachverständiger“

Zunächst lässt sich dazu feststellen, dass die Berufsbebezeichnung „Hausrat- und Kunstsachverständiger“ gesetzlich nicht geschützt ist. Im Gegensatz zum freien Hausrat- und Kunstsachverständigen ist es jedoch ein wesentliches Merkmal des vereidigten und öffentlich bestellten Hausrat- und Kunstsachverständigen, dass er sich einem kompliziertem Prüfungsverfahren der Industrie- und Handelskammer zu unterziehen hat, in dem er fundierte Kenntnisse im Bereich des allgemeinen Hausrates (allgemeine Wohnungsmöblierung, Elektrogeräte, Kücheneinrichtung, Kleidung, u.s.w.) als auch im Bereich des höherwertigen Hausrates (Kunst und Antiquitäten, wie z.B. klassische und zeitgenössische Kunst sowie antike Möbel, Gemälde, Porzellan, Silber, und Teppiche) nachweisen muß.

Was also sind die Tätigkeitsfelder des vereidigten und öffentlich bestellten Hausrat- und Kunstsachverständigen? Dazu lassen sich zwei Hauptbereiche herausfiltern: Zum einen der Hausrat- und Kunstsachverständige vor Gericht sowie der Hausrat- und Kunstsachverständige als Privatgutachter.

Vor Gericht sind zumeist folgende Fälle zu bearbeiten:
Den größten Raum nehmen Nachlaßauseinandersetzungen im Erbfall und Ehescheidungen ein. Weiterhin aufzuzählen sind Gutachten bei Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern im Schadensfall.
Streitigkeiten bei nicht fachgerecht erfolgter Restaurierung oder vorher nicht detailliert abgesprochenen Restaurierungsmaßnahmen von Bildern oder antiken Möbeln sind weiterhin an der Tagesordnung.
Auch was das Internet anbelangt, nimmt die Anzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen stark zu. Streitfälle und Anfechtungen von Kaufverträgen.im Privat- und Handelsbereich ergeben sich dabei zumeist aus der Diskrepanz zwischen beschriebenem und tatsächlichem Zustand.
Dies sind die üblicherweise vor Gericht zumeist anhängigen Fälle.

Für den Hausrat- und Kunstsachverständigen als Privatgutachter kommen im Wesentlichen folgende Tätigkeitsfelder in Betracht:
Zum einen ist es bei einer gewünschten Veräußerung von Antiquitäten und Kunstgegenständen oftmals der Wunsch der Eigentümer, deren aktuellen Wert zu erfahren. In diesem Falle muß der Hausrat- und Kunstsachverständige sorgfältige Recherchen im Kunst- und Auktionshandel anstellen und den Auftraggeber neutral und diskret beraten, wo die bestmöglichen Absatzmöglichkeiten bestehen.
Ein Haupttätigkeitsfeld des Hausrat- und Kunstsachverständigen ist die Beauftragung durch Versicherungen und private Auftraggeber im Schadensfall (Umzug, Brand, Wasser, Einbruch/Diebstahl). Hier muß er die aktuellen Wiederbeschaffungspreise oder Zeitwerte ermitteln, um gleichermaßen im Interesse des Versicherungsnehmers als auch der Versicherungsgesellschaft eine zügige und faire Schadensregulierung bewirken zu können.
Die sogenannte Vorsorgeschätzung ist eine weitere wichtige Dienstleistung des Hausrat- und Kunstsachverständigen für die Versicherungswirtschaft oder private Auftraggeber. In der Vergangenheit neigten viele Versicherungen dazu, beim Abschluß einer Hausratsversicherung zum Neuwert einen eigenen Mitarbeiter mit der Wertermittlung des zu versichernden Hausrates zu beauftragen. Aufgrund zumeist mangelnder oder gar fehlender Kenntnisse des Marktes erfolgte in vielen Fällen eine Fehleinschätzung der errechneten Versicherungssumme, was sich beim später eingetretenen Schadensfall als sehr problematisch und fatal erweisen konnte. Daher ist es für beide Vertragspartner außerordentlich hilfreich, einen Spezialisten und Marktkenner mit der Schätzung des zu versichernden Hausrates und der Wertgegenstände (Antiquitäten und Kunst) zu betrauen.

Abschließend seien neben selbstverständlicher Neutralität und Diskretion folgende Eigenschaften als Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit des Hausrat- und Kunstsachverständigen genannt:
Eine exakte Wertermittlung setzt profunde Marktkenntnisse im Alltagsbereich- im Falle von Kunst und Antiquitäten kunsthistorisches Wissen, professionelles Einschätzungsvermögen über Tendenz- und Preisentwicklungen sowie die Fähigkeit, Objekte nach ihrem Erhaltungszustand beurteilen zu können, voraus.

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